Aktuelles
Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis wieder abgelehnt
Ein Wohnsitzverstoß führt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Baden- Württemberg (Beschluss vom 30.05.2011, Az: 10 S 2640/10) dazu, dass die deutschen Behörden die von einem anderen EU- Mitgliedsstaat erteilte EU- Fahrerlaubnis nicht anerkennen müssen.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen, die eine Umgehung der deutschen Anforderungen an die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, insbesondere die geforderte MPU, erschweren wollen.
BEMA (CURA) muss Schadenersatz leisten
Haftungsprozess für Anleger erfolgreich
In einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni erstrittenen Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 28.06.2011 wurde die BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (früher: CURA) dazu verurteilt, dem klagenden Anleger Schadenersatz zu leisten und ihn im Rahmen dieses Anspruchs auch von sämtlichen Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag mit der Ostseesparkasse Rostock freizustellen.
05.08.2011: Baumängel immer sofort rügen!
Schadensersatzforderung seitens Kanzlei KSP für die dapd nachrichtenagentur GmbH
Die „KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbh“ macht für die dapd nachrichtenagentur GmbH Schadensersatzforderungen aus Lizenzanalogie wegen (angeblich) unberechtigter Nutzung von „URL-Texten“ gegen Internetseitenbetreiber geltend und droht zudem mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Abmahnung.
In einem Fall werden beispielsweise für die Verwendung von 3 kurzen Texten € 800,00 an Schadensersatz gefordert. Weiterhin werden € 95,00 „Dokumentationskosten“ sowie eine Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von € 97,50 (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von € 800,00) sowie eine Auslagenpauschale in Höhe von € 20,00 begehrt – mithin € 1.046,66.
Wie ist die Rechtslage ?
Schadensersatzforderung und Abmahndrohung durch die Kanzlei ksp für die Lappan Verlag GmbH
Die Kanzlei KSP macht für die Lappan Verlag GmbH Schadensersatzforderungen aus Lizenzanalogie wegen (angeblich) unberechtigter Nutzung von „URL-Texten“ gegen Internetseitenbetreiber geltend und droht zudem mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen per Abmahnung.
In einem Fall werden beispielsweise für die Verwendung Spruches von Heinz Erhardt € 400,00 an Schadensersatz gefordert. Weiterhin werden € 25,00 „Dokumentationskosten“ sowie eine Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von € 67,50 (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von € 400,00) sowie eine Auslagenpauschale in Höhe von € 13,50 begehrt – mithin € 519,94.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung im Auftrag von Universal Music GmbH für Lady Gaga „The Edge of Glory“
Derzeit verschickt die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte wieder einmal Abmahnungen von Universal Music GmbH für den Download und das öffentliche Zugänglichmachen des Musikalbums The Edge of Glory der Künstlerin Lady Gaga.
Der juristische Laie gerät hier verständlicherweise schnell in Panik und unternimmt die falschen Schritte.
Abmahnrecht, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Waldorf Frommer, Filesharing, Filesharingrecht, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung Derzeit verschickt die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte wieder einmal Abmahnungen von Universal Music GmbH für den Download und das öffentliche Zugänglichmachen des Musikalbums The Edge of Glory der Künstlerin Lady Gaga. Der juristische Laie gerät hier verständlicherweise schnell in Panik und unternimmt die falschen Schritte.Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH für Hurts - „Happiness“
Derzeit verschickt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wieder einmal Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH für den Download und das öffentliche Zugänglichmachen des Musikalbums Happiness der Gruppe Hurts.
Eine solche Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wirkt allein dadurch sehr bedrohlich, dass auf bis zu 20 Seiten Rechtssprechung diverser Gerichte in ganz Deutschland zitiert wird; das Landgericht Köln oder Bielefeld einen Beschluss erlässt, wonach der Provider Auskunft zu erteilen hat und Ihre persönliche IP-Adresse bekannt geben muss. Zur Erledigung der gesamten Angelegenheit wird schließlich eine äußerst kurze Frist gesetzt.
Abmahnrecht, Abmahnung, Abmahnung Waldorf Frommer, Filesharing, Filesharingrecht, Filesharingrecht, Urheberrecht, Urheberrecht Derzeit verschickt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wieder einmal Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany GmbH für den Download und das öffentliche Zugänglichmachen des Musikalbums Happiness der Gruppe Hurts. Eine solche Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wirkt allein dadurch sehr bedrohlich, dass auf bis zu 20 Seiten Rechtssprechung diverser Gerichte in ganz Deutschland zitiert wird; das Landgericht Köln oder Bielefeld einen Beschluss erlässt, wonach der Provider Auskunft zu erteilen hat und Ihre persönliche IP-Adresse bekannt geben muss. Zur Erledigung der gesamten Angelegenheit wird schließlich eine äußerst kurze Frist gesetzt.Abmahnung Clinton Großhandel-GmbH durch RA Holger Lampert wegen Markenrechtsverletzung
Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Clinton Großhandels-GmbH, Handwerker Straße 8, 15366 Hoppegarten, vor. Die Firma Clinton Großhandels-GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Holger Lampert aus Berlin. Beanstandet wird die angeblich unerlaubte Verwendung der Marke „Camp David“ durch den Verkauf von Kleidungsstücken unter Verwendung der Bezeichnung „Camp David“ im Internetauktionshaus eBay.
Camp David, Marke, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Unterlassungsverpflichtungserklärung, Verstoß, Vertragstrafe Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Clinton Großhandels-GmbH, Handwerker Straße 8, 15366 Hoppegarten, vor. Die Firma Clinton Großhandels-GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Holger Lampert aus Berlin. Beanstandet wird die angeblich unerlaubte Verwendung der Marke „Camp David“ durch den Verkauf von Kleidungsstücken unter Verwendung der Bezeichnung „Camp David“ im Internetauktionshaus eBay.Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen La Roux – La Roux
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend der Musikgruppe
La Roux
und dem Musikalbum
La Roux.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Hamburg, Herrle, Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rasch Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH betreffend der Musikgruppe La Roux und dem Musikalbum La Roux. Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen The Killers – Day & Age
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend der Musikgruppe
The Killers
und dem Musikalbum
Day & Age.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Hamburg, Herrle, Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rasch Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH betreffend der Musikgruppe The Killers und dem Musikalbum Day & Age. Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen Tokio Hotel – Humanoid (Edition Deutsch)
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend der Musikgruppe
Tokio Hotel
und dem Musikalbum
Humanoid.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Hamburg, Herrle, Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rasch Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH betreffend der Musikgruppe Tokio Hotel und dem Musikalbum Humanoid. Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen Mando Diao – Give me fire
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend der Musikgruppe
Mando Diao
und dem Musikalbum
Give me fire.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Hamburg, Herrle, Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rasch Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH betreffend der Musikgruppe Mando Diao und dem Musikalbum Give me fire. Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen Lady Gaga – The Fame
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Kanzlei Rasch aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
betreffend der Musikgruppe
Lady Gaga
und dem Musikalbum
The Fame.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Abmahnung, Hamburg, Herrle, Kiel, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Rasch Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH betreffend der Musikgruppe Lady Gaga und dem Musikalbum The Fame. Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Abmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds
Abmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds ( BAG 29.06.2011 - 7 ABR 135/09 )
Mit Beschluss vom 29.06.2011 zum Az.: 7 ABR 135/09 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass sich ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich beim Arbeitgeber abmelden muss, wenn es am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt. Zudem ist das Mitglied des Betriebsrats auch verpflichtet, dem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.
Dem Arbeitgeber soll durch diese Meldepflicht ermöglicht werden, den Arbeitsausfall anderweitig abzufangen.
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des BAG keine Abmeldepflicht des Betriebsratsmitglieds, wenn eine Umorganisation durch den Arbeitgeber nicht ernsthaft in Betracht kommt. In diesen Fällen hat das Betriebsratsmitglied nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachträglich die Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.
Günstig Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Die Zinsen für Wohnungsbaukredite sind im langfristigen Vergleich immer noch unschlagbar günstig. Der durchschnittliche Effektivzinssatz von Krediten mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren belief sich laut Bundesbankstatistik im April 2011 nur auf 4,18 %. Im August 2007 lag er noch einen ganzen Prozentpunkt höher bei 5,18 %.
Entziehung der Fahrerlaubnis - MPU - EU Führerschein
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezweckt nach der Ansicht des BGH den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei soll der Täter zeigen, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterordnet. Die Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich das Begehen von verkehrsspezifischen Taten - nach den Regeln der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder der Strafprozessordnung entzogen werden. Die Vorausetzungen, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, sind in der Vorschrift des § 69 StGB geregelt: Danach gilt:
Entziehung, EU Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Fahrverbot, MPU, Schadensersatzrecht; verkehrsrecht, Strafrecht Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezweckt nach der Ansicht des BGH den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei soll der Täter zeigen, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterordnet. Die Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich das Begehen von verkehrsspezifischen Taten - nach den Regeln der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder der Strafprozessordnung entzogen werden. Die Vorausetzungen, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, sind in der Vorschrift des § 69 StGB geregelt: Danach gilt:Computerbetrug, Manipulation
In der Vorschrift des § 263a StGB ist eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für denjenigen vorgesehen, der in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt
Die Vorschriften über den Betrug im Rahmen von § 263 Abs.2 StGB bis § 263 Abs.7 gelten entsprechend.
Pornographie und Cache Speicher
In der EDV wird der Cache Speicher als derjenige bezeichnet, der im Hintergrund - im Verborgenen - während der Bearbeitung eines Computerprogramms arbeitet. Die Bedeutung im Strafrecht ist meist bei dem Tatbestand des Besitzes von Kinderpornografie (Kinderpornohaphie) nach § 184b StGB ganz erheblich: Die Vorschrift des § 184b StGB sieht einen Straftatbestand für das Verbreiten, Erwerben und Besitzen von kinderpornographischen Schriften vor. Nach § 184b StGB wird derjenige der
(1) pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
Kinderpornographie, Pornografie, Pornographie, Speichern, Strafrecht, Strafrecht In der EDV wird der Cache Speicher als derjenige bezeichnet, der im Hintergrund - im Verborgenen - während der Bearbeitung eines Computerprogramms arbeitet. Die Bedeutung im Strafrecht ist meist bei dem Tatbestand des Besitzes von Kinderpornografie (Kinderpornohaphie) nach § 184b StGB ganz erheblich: Die Vorschrift des § 184b StGB sieht einen Straftatbestand für das Verbreiten, Erwerben und Besitzen von kinderpornographischen Schriften vor. Nach § 184b StGB wird derjenige der (1) pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),Apotheker und Ärzte
Apotheker und Ärzte haben nach § 53 Abs. 1 Ziff.3 StPO eine Berechtigung, das Zeugnis zu verweigern. Sie können also ein Zeugnisverweigungsrecht für sich in Anspruch nehmen, wenn sie im Rahmen der Berufsausübung anvertraute Tatsachen nicht preisgeben möchten. Das gleiche gilt für den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs. Auch für Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und weitere Berufsgruppen, die in § 53 Abs.1 ziff. 3 der Strafprozessordnung genannt sind, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Apotheker, Arztstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Apotheker und Ärzte haben nach § 53 Abs. 1 Ziff.3 StPO eine Berechtigung, das Zeugnis zu verweigern. Sie können also ein Zeugnisverweigungsrecht für sich in Anspruch nehmen, wenn sie im Rahmen der Berufsausübung anvertraute Tatsachen nicht preisgeben möchten. Das gleiche gilt für den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs. Auch für Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und weitere Berufsgruppen, die in § 53 Abs.1 ziff. 3 der Strafprozessordnung genannt sind, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.Absolute Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit, die zu der Erfüllung des Straftatbestandes der Trunkeheit im Verkehr führt und meist unter dem Oberbegriff Alkohol im Straßenverkehr behandelt wird, liegt dann vor, wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs - dazu zählen auch motorisierte Krankenfahrstühle, die unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen - Zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit genügt allein schon der Nachweis einer bestimmten (Mindest-)Blutalkoholkonzentration des Fahrers, ohne dass weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssen. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990, Az. 4 StR 297/90 BGHSt 37, 89 (NJW 1990, 2393) geht die Rechtsprechung von einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aus. Die frühere BGH-Rechtsprechung ging noch von 1,3 Promille aus. Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen.
Alkoholfahrt, MPU, Strafrecht, Trunkenheit am Steuer, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsrehct Die absolute Fahruntüchtigkeit, die zu der Erfüllung des Straftatbestandes der Trunkeheit im Verkehr führt und meist unter dem Oberbegriff Alkohol im Straßenverkehr behandelt wird, liegt dann vor, wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs - dazu zählen auch motorisierte Krankenfahrstühle, die unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen - Zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit genügt allein schon der Nachweis einer bestimmten (Mindest-)Blutalkoholkonzentration des Fahrers, ohne dass weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssen. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990, Az. 4 StR 297/90 BGHSt 37, 89 (NJW 1990, 2393) geht die Rechtsprechung von einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aus. Die frühere BGH-Rechtsprechung ging noch von 1,3 Promille aus. Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen.

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