RA Martin: Energieausweis wird Pflicht
Seit 01. Oktober 2007 gilt die Novellierung der Engerieeinsparverordnung. Danach ergibt sich auch für den Gebäudebestand eine Ausweispflicht für Haus- und Wohnungseigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung, bzw. Verpachtung.
Für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden, wird der Energieausweis aber erst vom 01. Juli 2008 an verpflichtend, für Häuser mit jüngerem Baudatum sogar erst am 01. Januar 2009 an. Für Gewerbe- und sonstige Immobilien muss deren energetische Bilanz vom 01. Juli 2009 an nachgewiesen werden. Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen. (more…)
[ASDE Blawg Mietrecht]







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