Recht & Verträge

Anfechtung Notarvertrag

Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist ein Kaufvertrag über eine vermietete Wohnung geschlossen worden. Der Kaufvertrag wurde vom Notar in Anwesenheit beider Parteien vorgelesen. Der Kaufvertrag enthielt keinen Passus über ein Wohnrecht der Mieter. Lediglich der Hinweis ist erfolgt, dass der Mietvertrag zu übernehmen ist. (Kauf bricht nicht Miete).

Bei dem Mietvertrag handelt es sich um ein Formularvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Verkäufer wünscht, dass der Mieter ein lebenslangen Kündigungsschutz erhält.

Der Käufer ist natürlich nicht bereit, nachträglich einen so gravierenden Eingriff in sein Eigentum zuzulassen.

Kann der Kaufvertrag angefochten werden?

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